Prävention sexualisierte Gewalt:Baustein 6 Schulungen: Unterschied zwischen den Versionen

Manuela Feldmann (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Neben dem Einholen der Führungszeugnisse hat eine Kirchengemeinde/ein Synodalverband/eine Einrichtung darauf zu achten, dass alle beruflich Beschäftigten und möglichst alle Ehrenamtlichen an der Basisschulung „Auf Grenzen achten- Sichere Orte schaffen“ teilnehmen. (§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Gewaltschutzrichtlinie der EKD) Auch dies ist zu dokumentieren, zumal in Zukunft über die EKD abgefragt wird, wie viele Personen sich in einer Gemeinde schulen lassen…“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 21. August 2025, 13:49 Uhr

Neben dem Einholen der Führungszeugnisse hat eine Kirchengemeinde/ein Synodalverband/eine Einrichtung darauf zu achten, dass alle beruflich Beschäftigten und möglichst alle Ehrenamtlichen an der Basisschulung „Auf Grenzen achten- Sichere Orte schaffen“ teilnehmen. (§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Gewaltschutzrichtlinie der EKD)

Auch dies ist zu dokumentieren, zumal in Zukunft über die EKD abgefragt wird, wie viele Personen sich in einer Gemeinde schulen lassen müssen/sollten und wie viele Personen dies bereits getan haben. Es ist daher durchaus empfehlenswert, die Listen, die für die erweiterten Führungszeugnisse geführt werden, mit den Listen der Schulungen zu koppeln.

Die Basisschulung dient dazu, möglichst viele Menschen in unserer Landeskirche zu sensibilisieren. Eine Schulung lebt von der Vielfalt. Grundsätzlich sollten alle Gemeindeglieder, die daran interessiert sind, sich schulen zu lassen, diese Möglichkeit auch erhalten. Egal ob viel oder wenig Vorwissen, ob als ehren-, neben- oder hauptamtlich Mitarbeitende oder anders in der Gemeinde Interessierte/Engagierte, alle sind willkommen. Es sind alle Mitarbeitenden nach der Gewaltschutzrichtlinie der EKD verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen zum Nähe-Distanzverhalten, zur grenzachtenden Kommunikation und zur Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, teilzunehmen. Mitarbeitende in Tageseinrichtungen für Kindern nehmen solche Fortbildungen in der Regel im Rahmen ihres Dienstes wahr. Bei ehrenamtlich tätigen Personen ist eine solche Fortbildung obligatorisch für diejenigen, die in Leitungsverantwortung oder in Verantwortung für ihnen anvertraute Menschen stehen.

Die Schulungen orientieren sich an dem innerhalb der EKD entwickelten Standard Hinschauen-Helfen-Handeln. Sie dauern ca. 4 Stunden (inkl. Pausen) und finden in Präsenz statt. Es werden Grundlagen zu Nähe/Distanz, Intervention und Prävention vermittelt. Außerdem findet eine Auseinandersetzung darüber statt, was sexualisierte Gewalt überhaupt bedeutet. Ein weiterer Aspekt ist ein Einblick in die Strategien von Täter*innen.

Es gibt die Möglichkeit, besondere Schulungen, die sogenannte Basisschulung PLUS , für junge Menschen ab ca. 14 Jahre zu organisieren (z.B. Teamer*innen). Dies ist besonders für die Gemeinden interessant, die Freizeiten anbieten. Es hat sich gezeigt, dass es für junge Menschen angenehmer ist, wenn sie unter sich sind. Die Schulung ist inhaltlich überwiegend identisch, dauert aber etwas länger, weil mehr praktische Anteile hinzukommen und mehr Raum für Austausch gegeben wird.

Gemeinden können Schulungstermine vor Ort mit der Fachstelle sexualisierte Gewalt vereinbaren, wenn sich mindestens 15 und höchstens 20 Teilnehmende finden. Gemeinden können sich mit anderen Gemeinden zusammentun, wenn sie meinen, die Mindestzahl nicht zu erreichen. Es werden in Zukunft aber auch immer mal wieder Schulungen an verschiedenen Orten unserer Landeskirche angeboten.

Wissen hilft schützen. Die Basisschulungen vermitteln nur das Grundwissen. Manche rechtlichen Informationen sind für Mitarbeitende mit Verantwortung wichtig und einige Berufsgruppen brauchen spezielle pädagogische Inhalte für Ihre Arbeit. Es werden daher weitere Aufbauschulungen, Workshops und Fachvorträge von der Fachstelle geplant und je nach Inhalt digital und in Präsenz angeboten. Die Termine werden zu gegebenem Zeitpunkt durch die Fachstelle Prävention über den Schutzkonzept-Verteiler und die Web-Seite des Landeskirchenamtes bekannt gegeben. Anregungen und Wünsche zu bestimmten Themen sind immer herzlich willkommen.

Die Sensibilisierung durch die Basisschulung ist ein ganz wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Je mehr Menschen für das Thema sensibilisiert werden, desto wirksamer können wir sein.