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von Insa Agena

Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Interventionsteam der Evangelisch-reformierten Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus einer Meldung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt ergibt sich eine Vielzahl an Handlungsanforderungen. Es gilt abzuwägen, wie diesen in der individuellen Situation bestmöglich zu entsprechen ist. Aus dem Grund begleitet das Interventionsteam alle Verfahrensschritte, um die zuständige körperliche Körperschaft umfassend zu unterstützen.
Aus einer Meldung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt ergibt sich eine Vielzahl an Handlungsanforderungen. Es gilt abzuwägen, wie diesen in der individuellen Situation bestmöglich zu entsprechen ist. Aus dem Grund begleitet das Interventionsteam alle Verfahrensschritte, um die zuständige körperliche Körperschaft umfassend zu unterstützen.
==Mitglieder des Interventionsteams==
==Mitglieder des Interventionsteams==
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Das Interventionsteam setzt  die Kirchenleitung über Eingang einer Meldung sowie die Ergebnisse der Beratungen in Kenntnis. Es stellt eine lückenlose Dokumentation sicher.
Das Interventionsteam setzt  die Kirchenleitung über Eingang einer Meldung sowie die Ergebnisse der Beratungen in Kenntnis. Es stellt eine lückenlose Dokumentation sicher.
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2024, 02:56 Uhr

Interventionsteam

Aus einer Meldung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt ergibt sich eine Vielzahl an Handlungsanforderungen. Es gilt abzuwägen, wie diesen in der individuellen Situation bestmöglich zu entsprechen ist. Aus dem Grund begleitet das Interventionsteam alle Verfahrensschritte, um die zuständige körperliche Körperschaft umfassend zu unterstützen.

Mitglieder des Interventionsteams

In der Regel gehören dem Interventionsteam auf gesamtkirchlicher Ebene folgende Personen an:

  • Fachstelle für sexualisierte Gewalt,
  • Presse- und Informationsstelle,
  • min. ein weiteres von der Kirchenpräsidentin zu benennendes Mitglied

sowie, falls erforderlich,

  • Frauenarbeit,
  • Jugendarbeit oder
  • Fachberatung für Kindertagesstätten.

Unverzüglich nach Eingang einer Meldung treten die ständigen Mitglieder des Interventionsteams zusammen. Sie prüfen, ob die Fachkenntnisse weiterer Mitglieder erforderlich sind, um die ihnen übertragenen Aufgaben im Einzelfall verantwortungsvoll ausfüllen zu können.

Arbeitsweise des Interventionsteams

Das Interventionsteam legt zu Beginn seiner Arbeit fest, welche Rolle, welche Aufgaben und welche Befugnisse die jeweiligen Mitglieder wahrnehmen sollen. Es prüft persönliche Befangenheit, fachliche Überforderung sowie zur Verfügung stehende zeitliche Ressourcen.

Das Interventionsteam berät nach dem Mehr-Augen-Prinzip, wie die Verfahrensschritte aus den verschiedenen fachlichen Perspektiven bestmöglich auszuführen sind. Bei Bedarf bittet das Interventionsteam den Vizepräsidenten an seinen Beratungen teilzunehmen, um sicherzustellen, dass deren Ergebnis aus rechtlicher Sicht ausgewogen ist.

Seine Empfehlungen hält das Interventionsteam mit entsprechender Begründung fest, um sie der zuständigen kirchlichen Körperschaft vorzulegen. Diese ist für die Ausführung der Verfahrensschritte verantwortlich, wobei sie im gesetzlichen Rahmen (siehe insbesondere Informations- und Beteiligungspflicht) von den Empfehlungen des Interventionsteams abweichen kann.

Um ein strukturiertes Vorgehen sicherstellen zu können, ist das Interventionsteam auf Informationen aus der zuständigen kirchlichen Körperschaft angewiesen. Es empfiehlt sich eine Kontaktpersonen zu benennen, die das Interventionsteam unverzüglich über alle Entwicklungen vor Ort unterrichtet. Andernfalls ist nicht zu gewährleisten, dass die Verfahrensschritte kontinuierlich der aktuellen Situation angepasst werden.

Das Interventionsteam setzt die Kirchenleitung über Eingang einer Meldung sowie die Ergebnisse der Beratungen in Kenntnis. Es stellt eine lückenlose Dokumentation sicher.