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von Insa Agena

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Die Leitung der Kirche liegt bei der Gesamtsynode.  Sie ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelisch-reformierten Kirche. In Tradition der Beschlüsse der [[Emder Synode]] von 1571 entscheidet über die Angelegenheiten, die ihnen die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen.  
Die Leitung der Kirche liegt bei der Gesamtsynode.  Sie ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelisch-reformierten Kirche. In Tradition der Beschlüsse der [[Emder Synode]] von 1571 entscheidet über die Angelegenheiten, die ihnen die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen.  


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Nach § 67 Abs. 2 KVerf darf die nachfolgende Anzahl von Synodalen der Gesamtsynode ei der Wahl des 27 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynode[[Kirchenpräsidentin bzw. Kirchenpräsident|der  Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsident]] sowie mit beratender Stimme [[Vizepräsidentin bzw Vizepräsident|der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten]]. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.
Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynode [[Kirchenpräsidentin bzw. Kirchenpräsident|der  Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsident]] sowie mit beratender Stimme [[Vizepräsidentin bzw Vizepräsident|der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten]]. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.


== Arbeitsweise ==
== Arbeitsweise ==

Version vom 14. Mai 2024, 13:40 Uhr

Tagung der Gesamtsynode in der Johannes a Lasco Bibliothek

Die Leitung der Kirche liegt bei der Gesamtsynode. Sie ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelisch-reformierten Kirche. In Tradition der Beschlüsse der Emder Synode von 1571 entscheidet über die Angelegenheiten, die ihnen die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen.

Zusammensetzung

Die Synoden der neun Synodalverbände wählen ihrer Größe entsprechend die Mitglieder der Gesamtsynode. Die für die Wahl geltenden Bestimmungen sorgen dafür, dass die Anzahl der eine Pfarrstelle innehabenden Personen immer niedriger ist als die der anderen Mitglieder. Für die Legislaturperiode ab 2024 entsenden die Synodalverbände entsprechend ihrer Mitgliedrzahl die folgende Anzahl von Personen in die Gesamtsynode

SV I

Ostfriesland Nord

IV

Ostfriesland

Süd

V

Rheiderland

VI

Grafschaft Bentheim

VII

Emsland-Osnabrück

VIII IX

Plesse

X XI

Süddeutschland

Mitglieder 10 7 5 15 4 4 4 4 4

Nach § 67 Abs. 2 KVerf darf die nachfolgende Anzahl von Synodalen der Gesamtsynode ei der Wahl des 27 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

SV I

Ostfriesland Nord

IV

Ostfriesland

Süd

V

Rheiderland

VI

Grafschaft Bentheim

VII

Emsland-Osnabrück

VIII IX

Plesse

X XI

Süddeutschland

Mitglieder 2 2 1 3 1 1 1 1 1

Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynodeder Kirchenpräsidentin bzw. dem Kirchenpräsident sowie mit beratender Stimme der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.

Arbeitsweise

Außenansicht der Johannes A Lasco Bibliothek

Die Gesamtsynode tagt zweimal jährlich - meistens in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden. Die Synodaltagungen werden vom Präses oder der Präses geleitet, zur Zeit ist dies Norbert Nordholt aus Schüttorf.[1]