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von Insa Agena

Kirche:Gesamtsynode: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynode [[Kirchenpräsidentin bzw. Kirchenpräsident|die  Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident]] sowie mit beratender Stimme [[Vizepräsidentin bzw Vizepräsident|der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin]] an. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.
Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynode [[Kirchenpräsidentin bzw. Kirchenpräsident|die  Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident]] sowie mit beratender Stimme [[Kirche:Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident|der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin]] an. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.


== Arbeitsweise ==
== Arbeitsweise ==

Version vom 30. August 2024, 06:50 Uhr

Tagung der Gesamtsynode in der Johannes a Lasco Bibliothek

Die Leitung der Kirche liegt bei der Gesamtsynode. Sie ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelisch-reformierten Kirche. In Tradition der Beschlüsse der Emder Synode von 1571 entscheidet über die Angelegenheiten, die ihnen die Kirchenverfassung zuweist oder die eine Mehrzahl von Gemeinden angehen.

Zusammensetzung

Die Synoden der neun Synodalverbände wählen ihrer Größe entsprechend die Mitglieder der Gesamtsynode. Die für die Wahl geltenden Bestimmungen sorgen dafür, dass die Anzahl der eine Pfarrstelle innehabenden Personen immer niedriger ist als die der anderen Mitglieder. Für die Legislaturperiode ab 2024 entsenden die Synodalverbände entsprechend ihrer Mitgliederzahl die folgende Anzahl von Personen in die Gesamtsynode

SV I

Ostfriesland Nord

IV

Ostfriesland

Süd

V

Rheiderland

VI

Grafschaft Bentheim

VII

Emsland-Osnabrück

VIII IX

Plesse

X XI

Süddeutschland

Mitglieder 10 7 5 15 4 4 4 4 4

Nach § 67 Abs. 2 KVerf darf die nachfolgende Anzahl von Synodalen der Gesamtsynode bei der Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

SV I

Ostfriesland Nord

IV

Ostfriesland

Süd

V

Rheiderland

VI

Grafschaft Bentheim

VII

Emsland-Osnabrück

VIII IX

Plesse

X XI

Süddeutschland

Mitglieder 2 2 1 3 1 1 1 1 1

Neben den 57 gewählten Mitgliedern gehören der Gesamtsynode die Kirchenpräsidentin bzw. der Kirchenpräsident sowie mit beratender Stimme der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin an. Dazu kann die Gesamtsynode drei zusätzliche Mitglieder berufen.

Arbeitsweise

Außenansicht der Johannes A Lasco Bibliothek

Die Gesamtsynode tagt zweimal jährlich - meistens in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden. Die Synodaltagungen werden vom Präses oder der Präses geleitet, zur Zeit ist dies Norbert Nordholt aus Schüttorf.