Maßnahmen zur Rehabilitation
Erweist sich ein Verdacht als unbegründet, sind die zu Unrecht beschuldigten Personen zu rehabilitieren. Auf ihre Rehabilitation ist die gleiche Sorgfalt zu verwenden wie auf alle anderen Schritte des Interventionsleitfadens. Denn nur wer eine Rehabilitation ermöglicht, kann guten Gewissens für eine kompromisslose Aufklärung eintreten.
Wiederherstellung der Reputation
Ein unbegründeter Verdacht hat schwerwiegende Auswirkungen auf die zu Unrecht beschuldigten Personen. Aus dem Grund ist allen Stellen, die im Rahmen der Intervention über einen Verdacht informiert worden sind, auch mitzuteilen, wenn dieser ausgeräumt worden ist. Ziel ist es, die Reputation der zu Unrecht beschuldigten Personen wiederherzustellen.
Die Vertrauensbasis in die kirchliche Körperschaft ist wieder aufzubauen, auch um im Fall von Mitarbeitenden deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Weitere Rehabilitationsmaßnahmen
Das Interventionsteam empfiehlt entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen. Diese sind, bevor sie ausgeführt werden, mit den zu Unrecht beschuldigten Personen abzustimmen (z.B. Arbeitsabsprachen, Supervisionsangebote, Informationsveranstaltungen sowie sonstige öffentliche Stellungnahmen).
Das Interventionsteam stellt sicher, dass im Rahmen der Rehabilitation alle beteiligten Personen im Blick behalten werden. Auch die laut unbegründetem Verdacht betroffenen Personen sind über die Einleitung des Rehabilitationsverfahrens zu unterrichten.
Hinweisgebende Personen sind darin zu bestärken, dass sie richtig gehandelt haben, den Verdacht zu melden. Im Rehabilitationsverfahren sollte daher vor allem Erleichterung darüber zum Ausdruck gebracht werden, dass sich der Verdacht nicht erhärtet hat.
Aufarbeitung
Am Ende eines Interventionsverfahrens ist es notwendig, das Geschehene aufzuarbeiten. Bei der Aufarbeitung ist darauf zu achten, dass der Ausgang eines Strafverfahrens nicht der alleinige Maßstab dafür ist, ob ein Verdacht ausgeräumt ist. Konnte ein Sachverhalt nicht abschließend aufgeklärt werden, gilt es gemeinsam Wege zu finden, mit der ungelösten Situation umzugehen.
Aufarbeitung in der betroffenen kirchlichen Körperschaft
Ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt wirkt sich traumatisierend auf eine kirchliche Körperschaft aus. Eine gründliche Aufarbeitung ist deswegen dringend geboten, um eine nachhaltige Heilung zu ermöglichen.
Ein wichtiger Schritt ist eine gemeinsame Analyse der Ausgangssituation und der sich daraus ergebenden Geschehensabläufe. Um möglichst die Sichtweisen aller beteiligten Personen berücksichtigen zu können, ist eine breite Beteiligung sicherzustellen. Das Interventionsteam begleitet den Prozess und gewährleistet, dass angemessene Angebote zur Aufarbeitung auf allen Ebenen erarbeitet werden.
Auch eine konstruktive Überprüfung des Schutzkonzeptes und seiner Umsetzung stärkt das Vertrauen in die kirchliche Körperschaft, die ersichtlich Konsequenzen aus dem Geschehenen gezogen hat.
Aufarbeitung auf gesamtkirchlicher Ebene
Durch die Fachstelle für sexualisierter Gewalt werden alle Meldungen sexualisierter Gewalt für statistische Zwecke erfasst, sodass eine institutionelle Aufarbeitung auch auf gesamtkirchlicher Ebene erfolgt.
Das Interventionsteam evaluiert sein Vorgehen mit dem Ziel, Erkenntnisse für zukünftige Fälle zu gewinnen. Äußere und innere Begebenheiten verändern sich stetig. Auch gesetzliche Vorschriften werden fortentwickelt. Deswegen ist der Interventionsleitfaden aktuell zu halten und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie strukturelle und personelle Veränderungen in der Evangelisch-reformierten Kirche anzupassen.