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von Insa Agena

Prävention sexualisierte Gewalt:Interventionsleitfaden/Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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! style="background-color:#0980f4;" class="" |'''Christine Oppermann'''
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'''Telefon 0491/9198195'''
'''ansprechstelle@reformiert.de'''


'''ansprechstelle@reformiert.de'''
'''0491/9198195'''
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2024, 23:50 Uhr

Aufgaben der Ansprechstelle

Die Ansprechstelle bietet eine Erstkontaktmöglichkeit, um Fragen zum Umgang mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt zu klären:

Ansprechstelle der Evangelisch-reformierten Kirche:
Christine Oppermann

ansprechstelle@reformiert.de

0491/9198195

Erstkontakt für betroffene Personen

Die Ansprechstelle

  • unterstützt betroffene Personen bei der Entscheidung, ob sie eine Meldung erstatten.
  • beantwortet ihre Fragen zum Verfahrensablauf und informiert sie über ihre Rechte.
  • vermittelt weitere Hilfsangebote, etwa im Bereich der Beratung oder der Begleitung.
  • weist auf die Möglichkeit hin, Leistungen bei der Anerkennungskommission zu beantragen.

Erstkontakt für Mitarbeitende

Die Ansprechstelle

  • berät haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Evangelisch-reformierten Kirche, ob ein ihnen zur Kenntnis gelangter Vorfall meldepflichtig ist.
  • hilft bei der Einschätzung, ob sich aus den Anhaltspunkten ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt ergibt.
  • klärt, ob eine berufliche Schweigepflicht der Mitarbeitenden einer Meldung entgegensteht.

Meldepflichtige Verdachtsfälle gibt die Ansprechstelle unverzüglich an das Interventionsteam weiter.

Sonstige Aufgaben

Für die Ansprechstelle hat der Schutz betroffener Personen sowie hinweisgebender Personen höchste Priorität. Sie stellt sicher, dass umsichtig und diskret mit Meldungen umgegangen wird.